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VERTRAGSBEDINGUNGEN

§ 1 Dienstleistungen
1.1 Die zu erbringenden Dienstleistungen (nachfolgend die „Dienstleistungen") werden in der
diesem Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibung aufgeführt und beschrieben, die
wesentlicher Bestandteil dieses Vertrags ist.


1.2 Die Dienstleistungen orientieren sich an dem den Vertragsparteien bei Vertragsschluss
bekannten Leistungsumfang. Sollte sich im Zuge der Vertragsdurchführung ergeben, dass der
Leistungsumfang notwendigerweise oder zweckmäßigerweise einer Anpassung an die
tatsächlichen Verhältnisse bedarf, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende

Anpassung des Leistungsumfangs einigen.


1.3 Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass Erstellung eines Werkes oder Erzielung
eines bestimmten Erfolges durch den Auftragnehmer nicht das Ziel dieses Vertrages ist.

§ 2 Erbringung der Dienstleistungen
2.1 Die Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen werden in einem separaten Dienstleistungs- / Videovertrag besprochen.


2.2 Die Erbringung der Dienstleistungen erfolgt in unmittelbarer Abstimmung mit dem Auftraggeber.


2.3 Zwischen den Vertragsparteien besteht Einigkeit darüber, dass durch den Abschluss dieses
Vertrages zwischen Ihnen kein Arbeitsverhältnis begründet wird. Der Auftragnehmer ist weder
in den Betrieb des Auftraggebers eingegliedert, noch unterliegt er einem die organisatorische
Gestaltung der Ausführung der geschuldeten Dienstleistungen (hinsichtlich der Zeit, Dauer, Ort,
Art und Weise der Auftragsdurchführung) umfassenden Direktions- und Weisungsrecht des
Auftraggebers. Die Zeit, Dauer, Ort, Art und Weise der Leistungserbringung vereinbaren die
Vertragsparteien im Einzelnen einvernehmlich. Dem Auftraggeber steht jedoch ein
Weisungsrecht hinsichtlich der Beschaffenheit des Ergebnisses der geschuldeten

Dienstleistungen zu.


2.4 Der Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen in eigener Verantwortung und in eigener
Entscheidung. Er hat jedoch bei der Gestaltung seiner Tätigkeit auf die Belange des
Auftraggebers Rücksicht zu nehm
en, dessen im Rahmen des vorgenannten Weisungsrechts
erteilte Vorgaben zu beachten und dem Auftraggeber entsprechend gesonderten
Vereinbarungen zur Verfügung zu stehen.


2.5 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, bedient sich der Auftragnehmer für die
Erbringung der Dienstleistungen seiner eigenen Betriebsmittel. Seite
ns des Auftraggebers
werden keine Mitarbeiter, Betriebsmittel oder sonstige Ressourcen zur Verfügung gestellt.


2.6 Der Auftragnehmer hat die geschuldeten Dienstleistungen termin- und fachgerecht und mit
der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Dienstleisters zu erbringen.


2.7 Die Vertragsparteien sind sich einig, dass durch den Abschluss dieses Vertrages zwischen
Ihnen weder eine Partnerschaft noch ein Joint Venture begründet wird. Zur Entgegennahme
und Abgabe von Erklärungen, die den Auftraggeber verpflichten, ist der Auftragnehmer nicht
befugt. Eine Vertretung des Auftraggebers gegenüber Dritten bedarf einer ausdrücklichen
schriftlichen Vollmacht.


2.8 Für das Einhalten der steuer- und versicherungsrechtlichen Pflichten sowie sonstigen
anwendbaren gesetzlichen Vorschriften in eigener Sache ist jede Vertragspartei selbst
verantwortlich.

§ 3 Laufzeit des Vertrages
3.1 Der Vertrag wird nach Unterzeichnung durch den Auftraggeber, sowie der Zustimmung beider

Vertragsparteien wirksam und endet mit der Erreichung des vereinbarten Vertragszwecks, d.h. mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen (die „Zweckerreichung“), ohne dass es einer Kündigung bedarf.


3.2 Die gesetzlichen Regelungen über die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grunde
bleiben unberührt.


3.3 Soweit in diesem Vertrag nicht anders geregelt, enden die gegenseitigen Rechte und
Pflichten der Vertragsparteien mit der Vertragsbeendigung

§ 4 Einsatz Dritter

Der Auftragnehmer darf ohne ausdrücklicher vorheriger Zustimmung des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der ihm nach diesem Vertrag obliegenden Dienstleistungen qualifizierte Dritte beauftragen. Er selbst bleibt jedoch weiterhin vollumfänglich für die Erbringung der Pflichten aus diesem Vertrag verantwortlich und haftbar. Vor dem Einsatz von Dritten ist derAuftragnehmer zur sorgfältigen Überprüfung dieser Personen und insbesondere ihrer Zuverlässigkeit, Geeignetheit nach beruflicher Ausbildung und Erfahrung sowie Fähigkeit zur vertragsgemäßen Erbringung der geschuldeten Dienstleistungen verpflichtet und hat währenddes Einsatzes Dritter die Vertragsgemäßheit der Leistungserbringung durch diese zu überwachen. Sofern und soweit der Dritte bei der Erbringung der Dienstleistungen gegen die dem Auftragnehmer nach diesem Vertrag obliegenden Pflichten verstößt, hat derAuftragnehmer auf Aufforderung des Auftraggebers den Dritten auszutauschen. Sonstige Rechte des Auftraggebers wegen eines Verstoßes des Auftragnehmers gegen dessenVertragspflichten bleiben hiervon unberührt.

 


§ 5 Vergütung
5.1 Vertragsmäßige Dienstleistungen und deren Pauschalen werden in entsprechend separaten Dienstleistungs- /Videoverträgen definiert.


5.2 Sämtliche genannten Beträge sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer.


5.3 Alle Zahlungen an den Auftragnehmer erfolgen porto- und spesenfrei auf folgende
Kontoverbindung:
Kontoinhaber: OnRecord - Moritz Zettner
IBAN: DE98 7933 0111 0000 0023 18
BIC: FLESDEMMXXX.


5.4 Solange der Auftragnehmer an der Erbringung der Dienstleistungen verhindert ist,
insbesondere wegen Krankheit, Unfall, Ortsabwesenheit, anderer Aufträge etc., steht ihm für
diesen Zeitraum kein Vergütungsanspruch zu. Anspruch auf bezahlten Urlaub besteht ebenfalls
nicht.


5.5 Der Auftragnehmer führt sämtliche Steuern, Abgaben und gegebenenfalls
Versicherungsbeiträge selbstständig ab sowie ist alleine für das Einhalten der jeweils geltenden
genehmigungsrechtlichen und sonstigen auf seine Tätigkeit anwendbaren gesetzlichen
Bestimmungen verantwortlich. Bei der Kalkulation der Vergütung ist dies entsprechend berücksichtigt worden.

 

5.6 Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einenAuftraggeber tätig ist und regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmerbeschäftigt.

 


§ 6 Erstattung von Aufwendungen

Alle Aufwendungen des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Erbringung derDienstleistungen sind mit der vorgenannten Vergütung bereits abgegolten. Eine weitereKostenerstattung findet nicht statt.
 

 

§ 7 Währung

Mangels abweichender Bestimmungen in diesem Vertrag sind alle angegebenen Geldbeträge sowie alle nach diesem Vertrag vorzunehmenden Zahlungen in Euro.

 


§ 8 Mitwirkung des Auftraggebers

Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer im erforderlichen Umfang bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem Auftragnehmer alle zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Informationen und Unterlagenrechtzeitig zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft auch solche Informationen und Unterlagen, die erst während der Leistungserbringung bekannt oder relevant werden. Darüber hinausgehende Mitwirkungspflichten des Auftraggebers bestehen nicht.


§ 9 Geheimhaltungspflichten
9.1 Vertrauliche Informationen (die „Vertraulichen Informationen“) sind alle dem Auftragnehmer
von dem Auftraggeber mitgeteilten sowie im Rahmen der Erbringung der Dienstleistungen auf
anderem Wege zur Kenntnis gelangten oder von dem Auftragnehmer (mit)entwickelten und
nicht bereits öffentlich zugänglichen Informationen wie Geschäftsgeheimnisse und
Geschäftsvorgänge, Betriebsgeheimnisse und Betriebseinrichtungen, Know-how, Erfindungen,
Verfahren und Arbeitsweisen, persönliche Angelegenheiten und sonstige als vertraulich
bezeichnete Informationen, die sich auf den Auftraggeber beziehen und die nach dem
bekundeten oder erkennbaren Willen des Auftraggebers geheim gehalten werden sollen und
deren Weitergabe an Dritte Schaden für den Auftraggeber anrichten würde, unabhängig davon,
in welchem Zustand bzw. auf welchem Datenträger sich die Informationen befinden und ob die

Informationen vor oder nach dem Abschluss dieses Vertrages mitgeteilt wurden.

9.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Vertraulichen Informationen ausschließlich zur Erfüllung seiner Pflichten aus diesem Vertrag zu verwenden und sie ohne vorherige schriftlicheZustimmung des Auftraggebers weder anderweitig zu verwenden noch seinen Mitarbeitern noch Dritten, welche nicht im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages tätig werden, mitzuteilen. Mitarbeitern des Auftragnehmers oder Dritten, die nach den Bestimmungen diesesVertrages gegebenenfalls zur Erbringung der von dem Auftragnehmer geschuldeten Dienstleistungen eingesetzt werden, müssen von dem Auftragnehmer zumindest gleich strengeGeheimhaltungs- und Vertraulichkeitspflichten auferlegt werden, wie in diesem Vertrag festgelegt. Die vorstehend genannten Geheimhaltungspflichten bestehen bis zur Beendigung dieses Vertrages fort.


§ 10 Vertragsstrafe

Der Auftragnehmer hat für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Geheimhaltungspflichten eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 € zu zahlen. Hiervon unberührt bleibt das Recht desAuftraggebers, gegen den Auftragnehmer einen weitergehenden Schaden geltend zu machensowie Unterlassung weiterer Verstöße zu verlangen. Eine gezahlte Vertragsstrafe ist auf etwaige Schadenersatzansprüche anzurechnen.

 


§ 11 Geistiges Eigentum, Nutzungs- und Verwertungsrechte
11.1 Alle bei dem Abschluss dieses Vertrages vorhandenen gewerblichen Schutzrechte,
Urheberrechte, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechte und sonstiges geistiges
Eigentum einer Vertragspartei, insbesondere - jedoch nicht beschränkt auf - geheimes Knowhow, verbleiben im ausschließlichen Eigentum und mangels einer abweichenden
ausdrücklichen Vereinbarung in der ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsbefugnis der
jeweiligen Vertragspartei.


11.2 Sämtliche von dem Auftragnehmer allein oder zusammen mit anderen Auftragnehmern
oder Mitarbeitern des Auftraggebers in Erfüllung oder bei Gelegenheit der
Dienstleistungserbringung erzielten Arbeitsergebnisse abgeschlossener und nicht
abgeschlossener Arbeiten inklusive aller Notizen, Pläne, Formeln, Konzepte, gemachten
technischen Verbesserungen, Erfindungen, Marken, Geschmacks- und Gebrauchsmuster und
sonstige Ergebnisse einschließlich der von dem Auftragnehmer (mit)entwickelten Vertraulichen
Informationen (die „Arbeitsergebnisse“) stehen dem Auftraggeber zu.


11.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle schutzrechtsfähigen Arbeitsergebnisse gegenüber
dem Auftraggeber unverzüglich offen zu legen.


11.4 Für andere Zwecke als die Erbringung der Dienstleistungen unter diesem Vertrag darf der
Auftragnehmer die Arbeitsergebnisse nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers
nutzen.

11.5 Soweit den von dem Auftragnehmer entwickelten Arbeitsergebnissen Urheberrechtsschutz zukommt, erklärt der Auftragnehmer hiermit, soweit gesetzlich zulässig, Verzicht auf alle Rechte, die er in Bezug auf die Arbeitsergebnisse haben kann, und räumt dem Auftraggeber das ausschließliche, unwiderrufliche, unbefristete, übertragbare und in jeder Hinsicht unbeschränkte Verwertungs- und Nutzungsrecht für alle bekannten und noch unbekanntenVerwertungs- und Nutzungsarten ein. Dazu gehört insbesondere das Recht, die genanntenArbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen, aufBild-, Ton- und Datenträger zu übertragen, zu verbreiten, zu bearbeiten, umzugestalten oder zu übersetzen und in abgeänderter Form oder im Original zu veröffentlichen und zu verwerten. DerAuftraggeber ist ferner ohne gesonderte Zustimmung für jeden Einzelfall befugt, dieses Recht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen oder anderen Nutzungsrechte einzuräumen. DasGleiche gilt für etwaige Rechtsnachfolger. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nach derBeendigung dieses Vertrages zeitlich unbeschränkt fort.

11.6 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sowohl während der Dauer dieses Vertrages als auch danach, den Auftraggeber auf Verlangen beim Erwerb von Schutzrechten zu unterstützen und alle dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben.

 

11.7 Alle Vergütungsansprüche des Auftragnehmers für die Übertagung der obigen Rechte auf den Auftraggeber sind durch die vorgenannte Vergütung des Auftragnehmers abgegolten. Unbeschadet anwendbarer zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht kein Anspruch desAuftragnehmers auf eine Anpassung der vereinbarten Vergütung oder auf Zahlung einer weiteren Vergütung.

 


§ 12 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen, Rückgabe von Eigentum
12.1 Alle Informationen und Unterlagen, die der Auftragnehmer anlässlich und im Rahmen der
Erbringung der Dienstleistungen von dem Auftraggeber erhalten oder erstellt hat, sind sorgfältig
und gegen die Einsichtnahme unbefugter Dritter geschützt aufbewahren. Alle von dem
Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen zur Verfügung
gestellten Arbeitsmittel und sonstiges sich im Besitz des Auftragnehmers befindliches Eigentum
des Auftraggebers sind pfleglich zu behandeln.


12.2 Während der Laufzeit dieses Vertrages hat der Auftragnehmer alle Unterlagen und
Aufzeichnungen, die er im Zusammenhang mit der Vertragsdurchführung von dem Auftraggeber
erhalten oder erstellt hat, unverzüglich nach Anforderung an diesen herauszugeben und
sämtliche Daten und Software, einschließlich der Quell- und Objektcodes unverzüglich nach
Aufforderung zu löschen. Nach der Beendigung dieses Vertrages haben die Löschung und
Herausgabe unverzüglich ohne Aufforderung zu erfolgen. Dies gilt auch für die Herausgabe von
den von dem Auftraggeber für die Zwecke der Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen
zur Verfügung gegebenenfalls gestellten Arbeitsmittel oder von sonstigem sich im Besitz des
Auftragnehmers befindlichen Eigentum des Auftraggebers. Die Geltendmachung eines
Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen. Die vollständige Rückgabe aller Unterlagen sowie
die Löschung von allen Programmkopien und Daten auf sämtlichen Speichermedien sind
schriftlich zu bestätigen.

 


§ 13 Datenschutz

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Schutz der Daten des Auftraggebers vor unbefugtem Zugriff. Soweit der Auftragnehmer zur Ausübung seiner Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Auftraggebers und gegebenenfalls seiner Beschäftigten oder Kunden betraut ist, ist er verpflichtet, die datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der DSGVO zu beachten. Dies gilt insbesondere für die Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung, deren Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung sowieIntegrität und Vertraulichkeit. Der Auftragnehmer hat ferner sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zugang zu personenbezogenen Daten erhalten. Dazu gehört auch der verantwortlicheUmgang mit Computerdaten und dem eigenen Büro. Daten mit personenbezogenem Inhalt sind unter Verschluss zu halten und nicht mehr benötigte Daten sind fachgerecht zu entsorgen.
 

 

§ 14 Haftung
14.1 Die Haftung der Vertragsparteien richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.


14.2 Von Schadensersatzansprüchen Dritter, welche im ursächlichen Zusammenhang mit der
Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten durch eine Vertragspartei stehen, stellt diese
Vertragspartei die jeweils andere von dem Dritten in Anspruch genommene Vertragspartei
vollumfänglich frei.


14.3 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend für die Haftung der Organe,
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und Mitarbeiter des Auftraggebers sowie der

Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der Vertragsparteien.


§ 15 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei mit eigenen Ansprüchen aus diesem oder anderen Verträgen nur aufrechnen, wenn und soweit diese Ansprüche unbestritten oder bestritten aber begründet oderentscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht gegen die Forderungen einer Vertragspartei aus diesem Vertrag kann die jeweils andere Vertragspartei nur geltend machen, wenn es auf ihren Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht.

 


§ 16 Vertragsübertragung

Rechte und Pflichten aus diesem Vertag dürfen weder gänzlich, noch zum Teil von einer Vertragspartei ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung der jeweils anderenVertragspartei auf einen Dritten übertragen werden, es sei denn, es liegt eine Umfirmierung, eine Fusion mit einem anderen Unternehmen oder eine andere Form der Umwandlung vor.

 


§ 17 Mitteilungen

17.1 Die Anschriften der Vertragsparteien, an die alle schriftlichen Mitteilungen in Verbindung mit diesem Vertrag gesendet werden sollen, lauten wie folgt: 

  • OnRecordWilhelmstraße 6 1/2, 97421, Schweinfurt

 

17.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Änderungen ihrer Anschriften der jeweilsanderen Vertragspartei unverzüglich mitzuteilen.


§ 18 Nebenabreden

Die in diesem Vertrag getroffenen Regelungen sind nicht abschließend. Mündliche Nebenabreden (Videovertrag) wurden getroffen.



§ 19 Geltendes Recht

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der BundesrepublikDeutschland. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen, soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.

 


§ 20 Salvatorische Klausel
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich materiellem Sachrecht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung der Regeln des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen,
soweit sie zu einer Anwendung ausländischen Sachrechts führen würde.
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Die
Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass anstelle der unwirksamen Bestimmung eine
wirksame Bestimmung als vereinbart gilt, die dem von Vertragsparteien ursprünglich mit der
unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Das Gleiche
gilt im Falle einer tatsächlich undurchführbaren Bestimmung oder einer Regelungslücke in
diesem Vertrag.

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